[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text]

Präventionskurse haben immer einen festen Zeitrahmen. Das heißt es gibt einen festgelegten Termin für den Kursbeginn und eine Kursdauer über 10 x 90 Minuten.

 Präventionskurswerden von den Krankenkassen im Rahmen der Primärprävention nach § 20 Absatz 1 SGB V bezuschusst.

Eine Bezuschussung der Kursgebühr durch die Krankenkasse ist nicht nur bei Präventionskursen möglich. Bei einer regelmäßigen Teilnahme am offenen Yogakurs, schreibe ich Dir gern eine Teilnahmebescheinigung, die Du bei Deiner Krankenkasse einreichen kannst. In den meisten Fällen beteiligen sich die Krankenkassen an den Kursgebühren.

[/vc_column_text]

Zuschüsse von den Krankenkassen möglich.

Hier weitere Informationen

[/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/1″]
[/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/1″][/vc_column][/vc_row]